Arbeitsbereich

Sozialdienst

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren ist Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit. Um den Erwartungen gerecht zu werden, setzt dies Kenntnisse über unser Dienstleistungsangebot voraus, welche den Interessenten im Rahmen eines Erstgespräches mit der Leitung des Sozialdienstes vermittelt werden.

Die Bearbeitung der Aufnahmeanfragen erfolgt in einem interdisziplinären Team - dem Fachausschuss. Hier werden die erforderlichen Informationen ausgewertet und die Ergebnisse der internen und externen Diagnostik zusammen mit den Kostenträgern besprochen. Nach Zustimmung des zuständigen Kostenträgers und unseres Sozialdienstes steht der Aufnahme ins Eingangsverfahren, die Berufsbildungsmaßnahme oder in den Arbeitsbereich nichts mehr im Wege.

Sozialdienst

Beratung und interdisziplinäre Zusammenarbeit

Um Absprachen mit unseren Interessenten und Werkstattbeschäftigten sowie deren gesetzlichen Vertretern so einfach wie nur möglich zu gestalten, stehen die Mitarbeiter unseres Sozialdienstes den Werkstattbeschäftigten und ihren Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertretern und Betreuern als Kontaktperson nicht nur während des gesamten Aufnahmeverfahrens, sondern auch darüber hinaus mit Rat und Tat zur Seite. So beantworten sie unter anderem auch Fragen zu unseren Dienstleistungen oder helfen bei Fragen zu Verträgen weiter.

Eine optimale Förderung unserer Werkstattbeschäftigten ist nur bei einer ganzheitlichen Betrachtung ihrer Lebenssituation möglich. Wenn möglich und /oder erwünscht, hält der Sozialdienst engen Kontakt zum sozialen Umfeld. Hierzu gehört auch die Durchführung von Informationsveranstaltungen gemäß §139 Abs.4 SGB IX. 

Aber auch der Kontakt mit anderen Beratungs- und Schnittstellen ist wichtig. 

Die MitarbeiterInnen unseres Sozialdienstes unterstützen ebenfalls bei Problemen innerhalb der WfbM. Zudem hat der Sozialdienst die Aufgabe, bei Konflikten zwischen einzelnen Werkstattbeschäftigten sowie zwischen Werkstattbeschäftigten und Personal zu vermitteln.

 

Praktikum in den Arbeitsgruppen der WfbM

Praktika werden in unserer Werkstatt von interessierten Menschen mit Behinderung (z.B. Teilnehmer/Innen im Berufsbildungsbereich) absolviert. Die Hauptverantwortlichkeit für Praktika, deren Durchführung und deren Koordination liegt beim Sozialdienst. Werkstattbesichtigung, Praktikumsinhalte und ein Zeitplan sowie Ansprechpartner in der Werkstatt werden im Vorfeld vereinbart. Mit externen Teilnehmern wird ein Praktikumsvertrag abgeschlossen. Bei Beginn des Praktikums erfolgt eine individuelle Einführung bezüglich der örtlichen und organisatorischen Gegebenheiten durch den zuständigen Gruppenleiter. Über die Durchführung von Praktika werden durch den Sozialdienst in Zusammenarbeit mit dem Gruppenleiter Aufzeichnungen erstellt und gegebenenfalls Nachweise ausgestellt.

 

Produzierendes Gewerbe, Dienstleistung

Nach dem Berufsbildungsbereich wechseln die Lehrgangsteilnehmer/Innen – wenn sich keine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt findet - in den Arbeitsbereich (§ 5 WVO), den Kernbereich der WfbM. Es wird eine Vielfalt von Beschäftigungen aus produzierendem Gewerbe und Dienstleistungsgewerbe angeboten. 

 

Teilzeitbeschäftigung

Für Werkstattbeschäftigte, die keiner Vollzeitbeschäftigung mehr nachgehen können, bieten wir die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wird vom Sozialdienst der WfbM eine Stellungnahme zum Antrag des Werkstattbeschäftigten auf Teilzeitarbeit erstellt.

 

Sozialdienst

Entlohnung

Zu dem nach § 136 I, S. 2 und § 138 SGB IX gesetzlich zugesicherten Grundlohn, erhalten unsere Werkstattbeschäftigten einen Leistungslohn, dessen Höhe sich aus einem festgelegten Bewertungssystem ergibt.

 

Förderung

Die Förderung in unserer WfbM erfolgt primär durch Arbeit, begleitet durch arbeitsbegleitende

Maßnahmen und Erwachsenenbildung.

In den Arbeitsgruppen werden die Werkstattbeschäftigten an den Arbeitsplätzen an verschiedene Arbeiten herangeführt und angeleitet, um hierdurch Ihr vorhandenes Potential zu fördern. Förderung bedeutet auch das Erlernte beizubehalten und ein Absinken des Leistungsvermögens zu vermeiden. 

 

Wechsel zwischen Einrichtungen des HPZ

Es ist unser permanentes Ziel, die Durchlässigkeit zwischen unseren vielfältigen Einrichtungen und Diensten zu gewährleisten.

Im konkreten Einzelfall ist eine Abstimmung mit dem Werkstattbeschäftigten, ggf. dem gesetzlichen Betreuer oder sonstigen Angehörigen, dem Kostenträger und den für die Aufnahme zuständigen Stellen der jeweiligen Einrichtung, erforderlich. Die Koordination und Aufzeichnung des gesamten Ablaufes in der WfbM geschieht durch den Sozialdienst. Die Kostenträger werden vom Sozialdienst über den Wunsch zum Wechsel schriftlich informiert. Vor dem Wechsel muss die Zustimmung des Kostenträgers vorliegen.

 

Vermittlung

Ein Ziel unserer Werkstatt ist die Vermittlung und Eingliederung bzw. Wiedereingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt.  -> Zur Integra-Weiden GmbH