Werkstattrat
Dieser Abschnitt ist für Menschen mit geistiger Behinderung in leicht verständlicher Sprache geschrieben.
Am 1. Juli 2001 wurde die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung von Politikern gemacht. Dieses Gesetz soll wie andere Gesetze gelten und jeder soll sich daran halten.
Was ist ein Werkstattrat?
Der Werkstattrat ist für die Menschen mit einer Behinderung da, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.
Allgemeine Infos:
Der Werkstattrat:
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arbeitet ehrenamtlich
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hat Schweigepflicht
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lädt einmal pro Jahr zur Vollversammlung ein
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hält alle 2 Wochen Sitzungen ab
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besteht aus 5 Mitgliedern, männlich und weiblich
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wird alle 4 Jahre von den Werkstattbeschäftigten gewählt
Was macht einen guten Werkstattrat aus?
Die Werkstatträte:
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haben ein offenes Ohr für Probleme der Beschäftigten und versuchen, diese zu lösen
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sind Vorbild
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zeigen sozialen Einsatz und kümmern sich um die Interessen der anderen Werkstattbeschäftigten
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besitzen Kenntnisse über Gesetzesgrundlagen
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kennen Arbeitsabläufe, Bedingungen, Tagesstrukturen der Werkstatt
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nehmen an Fortbildungen teil
Der Werkstattrat macht folgende Dinge:
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Überwachen und Aufpassen, dass Gesetze, Verordnungen, Unfall-Verhütungs-Vorschriften und getroffene Vereinbarungen eingehalten und durchgeführt werden.
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Regelmäßige Sitzungen und Sprechstunden halten und alle wichtigen Sachen aufschreiben.
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Anregungen und Beschwerden von Kollegen entgegen nehmen und diese an die Werkstattleitung und Geschäftsführung weiterleiten.
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Regelmäßige Gespräche mit der Geschäftsführung und Werkstattleitung führen
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An Fort- und Weiterbildungen teilnehmen
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Maßnahmen beantragen, die für den Betrieb und für die Werkstattbeschäftigten gut sind (Verbesserungsvorschläge, Lohn- und Personalfragen)
Der Werkstattrat hat ein Mitwirkungsrecht (der Werkstattrat darf bei wichtigen Sachen mitreden und Vorschläge machen) bei folgenden Angelegenheiten (d.h. der Werkstattrat darf bei wichtigen Sachen mitreden und Vorschläge machen:
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Werkstattordnung
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Arbeitszeiten und Pausezeiten
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Entgelt
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Urlaub
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Mutterschutz
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Geräte, die messen, wie lange die Werkstattbeschäftigten arbeiten
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Regeln gegen Unfälle
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Regeln, damit Arbeit nicht krank macht
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Weiterbildungen für die Werkstattbeschäftigten
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Essen und Getränke
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Änderungen am Werkstattgebäude und an Einrichtungen
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Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
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Feste, Ausflüge oder andere Freizeitdinge für die Werkstattbeschäftigten
Der Werkstattrat hat ein Unterrichtungsrecht (die Werkstattleitung muss dem Werkstattrat wichtige Dinge sagen:
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Wenn ein(e) Werkstattbeschäftigte/r aufhört , in der Werkstatt zu arbeiten
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Wenn eine (e) Werkstattbeschäftigte/r in der Werkstatt an einem anderen Arbeitsplatz weiter arbeitet
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Wie die Eltern- und Betreuerversammlung war, was die Angehörigen und gesetzlichen Betreuerinnen /Betreuer besprochen haben
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Wenn neues Fachpersonal eingestellt werden soll
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Wenn jemand vom Fachpersonal einen anderen Arbeitsplatz bekommen soll.
Die Werkstattleitung muss dem Werkstattrat die Dinge früh genug sagen. Und alle Papiere, die mit den oben genannten Dingen zu tun haben, vorlegen und die Sachen gut erklären.
Der Werkstattrat der HPZ Werkstatt Irchenrieth arbeitet eng mit dem Werkstattrat der HPZ-Regenbogen-Werkstatt zusammen. Gemeinsam nehmen die Werkstatträte an großen Treffen mit den Werkstatträten aus anderen Werkstätten teil.
Der Werkstattrat wird bei seiner Arbeit von einer Vertrauensperson unterstützt. Der Werkstattrat darf sich seine Vertrauensperson aus dem Fachpersonal aussuchen. Diese Person berät, unterstützt und begleitet den Werkstattrat bei seiner Arbeit.

